„Innenminister“ Wolfgang Schäuble
Ist verantwortlich für rechtswidrige „Online-Durchsuchungen“ von Computern. Er gilt als Initiator der „Zentralen Anti-Terror-Datei“. Er trägt die Verantwortung für rechtswidrige Bundeswehreinsätze im Inland (G8-Gipfel). Er schuf einen Überwachungs- und Präventivstaat, der die Grundrechte der Bürger in weiten Teilen aufhob!
Weitere „Wohltaten“ seiner Karriere:
- Im Dezember 2005 schlug Schäuble vor, Aussagen von Gefolterten bei der Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden zu verwenden. - Um einen Einsatz der Bundeswehr für Sicherheitsaufgaben innerhalb der Landesgrenzen zu ermöglichen (u. a. der Abschuss von Zivilflugzeugen), spricht sich Schäuble für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes aus. - Die im Autobahnmautgesetz vorgeschriebene strikte Zweckbindung der LKW-Mautdaten zu reinen Abrechnungszwecken soll nach dem Willen Schäubles durch eine entsprechende Gesetzesänderung aufgehoben werden. - Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes, dass es für eine Online-Durchsuchung von Computern derzeit keine Rechtsgrundlage gebe, fordert Schäuble, die Strafprozessordnung, das BKA-Gesetz und die Polizeigesetze der Länder entsprechend sowie den Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, zu ändern, um den so genannten "Bundestrojaner" zu ermöglichen. - Anlässlich des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm, hat Schäuble entschieden, dass an den Schengen-Binnengrenzen der Bundesrepublik Deutschland Grenzkontrollen wieder aufgenommen werden können. Ausserdem setzte er rechtswidrig Bundeswehr-Tornados zu Überwachungszwecken gegen Demonstranten ein.
Mit seinen Ansinnen und Tätigkeiten steht der „Minister“ konträr zu den folgenden Grundrechten:
- Art 1: Menschenwürde, die durch den Generalverdacht und die Erfassung verletzt wird, der einzelne Mensch wird ständiges Objekt staatlichen Handelns - Art 2: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das durch die Quasi-Katalogisierung der Bürger verletzt wird - Art 10: Brief- und Fernmeldegeheimnis, das durch die präventive Ermittlung ins Blaue hinein verletzt wird, evt. auch durch die Online-Durchsuchung - Art 13: Wohnungsfreiheit, die ebenfalls durch ausufernde Ermitlungsbefugnisse sowie Online- Durchsuchungen beeinträchtigt sein könnte - Art 20: Verstoss gegen das Rechtsstaatsprinzip durch Zugriff auf durch Folter erlangte Aussagen sowie Abkehr von der Unschuldsvermutung
Dabei schwor auch Wolfgang Schäuble einmal folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Seit seiner Vereidigung setzt er indes alles daran, dass Grundgesetz von liberalen Gedanken zu befreien und die Gesetze des Bundes auf den Kopf zu stellen. Den Rechtsstaat, der mit all seinen Bestandteilen von den Vätern des Grundgesetzes eingedenk der Erfahrungen mit dem Totalitarismus ersonnen wurde, formt er Stück für Stück in einen Sicherheitsstaat (Überwachungsstaat) um, bei dem sich die Grundrechte einem fiktiven Grundrecht auf Sicherheit unterordnen sollen. Dabei verbiegt er denCharakter des Grundgesetzes auf eine Art und Weise, die die Gründerväter im Grabe rotieren lassen würden. Nähme man das Grundgesetz ernst und hätte es noch irgendeine Geltung, dann hätte entsprechend Art. 20 Abs. 4 jeder Deutsche das Recht zum Widerstand gegen solche Personen.
Begründet wird diese Vergewaltigung des Grundgesetzes mit der Sicherheit. Kann eine abstrakte Bedrohung durch „Terroristen“, die tatsächlich (noch) garnicht vorhanden ist, es denn rechtfertigen, die Grundwerte unserer Gesellschaft auf dem Scheiterhaufen der Paranoia zu verbrennen? Nein! Nicht der „Terror“, wie die Medien ihn definieren, macht Angst, sondern die Beschneidungen unserer freiheitlichen Grundrechte, die als Reaktion auf diese angebliche Bedrohung geschaffen werden! Dabei dient die „Terrorgefahr“ lediglich als Vorwand dafür, einen Polizei- und Überwachungsstaat zu errichten, den sich George Orwell in seinen kühnsten Träumen nicht hätte vorstellen können!
Herr Schäuble sagte in einem Stern-Interview, die Unschuldsvermutung dürfe im Kampf gegen den Terror keine Bedeutung mehr haben. Damit verstösst er nicht nur gegen die Grundsätze römischgriechischer Rechtsgeschichte, sondern außerdem gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Art. 6 Abs. 2 schreibt: „Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.“ Äußerungen eines „Ministers“, die offen gegen die Menschenrechtskonventionen verstoßen, sind ein Skandal!
Aber dies hat in der jüngeren deutschen Geschichte schon fast Tradition, wie der bayerische „Innenminister“ Dr. Günther Beckstein in einer Aussage deutlich zeigt: “… das wir eben nicht willkürliche Kontrollen machen, sondern, jetzt sage ich das mal so salopp, diejenigen kontrollieren, die so ausschauen als ob sie einer Kontrolle dringend bedürfen, so was gibt es.” Sind jetzt sogar die Menschenrechte nicht mehr, als eine anachronistische Sentimentalität?
“Recht sichert Freiheit! Man kann Freiheit nicht sichern, in dem man Recht abbaut.” und “Stark ist nicht der Staat, bei dem der Zweck die Mittel heiligt. Stark ist der Staat der inneren Gewißheit, d.h. der Gewißheit darüber, dass die Menschen und die Bürgerrechte und deren Beachtung noch immer die besten Garanten der Inneren Sicherheit sind” äußerte sich Heribert Prantl, Inlandschef der Süddeutschen Zeitung, in “Die Angst besetzt das Denken“.
Doch das sieht Wolfgang Schäuble völlig anders!
Und so ist Wolfgang Schäuble der perfekte Handlanger der Diktatur, in der wir alle derzeit leben! Und er zeigt deutlich, was uns zukünftig noch erwartet, wenn wir erst a l l e Rechte verloren haben!
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