Deutschland

Der größte Feind der freiheitlichen Ordnung

„Innenminister“ Wolfgang Schäuble

Ist verantwortlich für rechtswidrige „Online-Durchsuchungen“ von Computern.
Er gilt als Initiator der „Zentralen Anti-Terror-Datei“. Er trägt die Verantwortung
für rechtswidrige Bundeswehreinsätze im Inland (G8-Gipfel).
Er schuf einen Überwachungs- und Präventivstaat, der die Grundrechte der Bürger in weiten Teilen aufhob!

Weitere „Wohltaten“ seiner Karriere:

- Im Dezember 2005 schlug Schäuble vor, Aussagen von Gefolterten bei der Ermittlungsarbeit der
Sicherheitsbehörden zu verwenden.
- Um einen Einsatz der Bundeswehr für Sicherheitsaufgaben innerhalb der Landesgrenzen zu
ermöglichen (u. a. der Abschuss von Zivilflugzeugen), spricht sich Schäuble für eine
entsprechende Änderung des Grundgesetzes aus.
- Die im Autobahnmautgesetz vorgeschriebene strikte Zweckbindung der LKW-Mautdaten zu
reinen Abrechnungszwecken soll nach dem Willen Schäubles durch eine entsprechende
Gesetzesänderung aufgehoben werden.
- Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes, dass es für eine Online-Durchsuchung von
Computern derzeit keine Rechtsgrundlage gebe, fordert Schäuble, die Strafprozessordnung, das
BKA-Gesetz und die Polizeigesetze der Länder entsprechend sowie den Artikel 13 Grundgesetz,
der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, zu ändern, um den so genannten "Bundestrojaner"
zu ermöglichen.
- Anlässlich des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm, hat Schäuble entschieden, dass an den
Schengen-Binnengrenzen der Bundesrepublik Deutschland Grenzkontrollen wieder
aufgenommen werden können. Ausserdem setzte er rechtswidrig Bundeswehr-Tornados zu
Überwachungszwecken gegen Demonstranten ein.

Mit seinen Ansinnen und Tätigkeiten steht der „Minister“ konträr zu den folgenden Grundrechten:

- Art 1: Menschenwürde, die durch den Generalverdacht und die Erfassung verletzt wird, der
einzelne Mensch wird ständiges Objekt staatlichen Handelns
- Art 2: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das durch die Quasi-Katalogisierung der
Bürger verletzt wird
- Art 10: Brief- und Fernmeldegeheimnis, das durch die präventive Ermittlung ins Blaue hinein
verletzt wird, evt. auch durch die Online-Durchsuchung
- Art 13: Wohnungsfreiheit, die ebenfalls durch ausufernde Ermitlungsbefugnisse sowie Online-
Durchsuchungen beeinträchtigt sein könnte
- Art 20: Verstoss gegen das Rechtsstaatsprinzip durch Zugriff auf durch Folter erlangte Aussagen
sowie Abkehr von der Unschuldsvermutung

Dabei schwor auch Wolfgang Schäuble einmal folgenden Eid:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,
Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Seit seiner Vereidigung setzt er indes alles daran, dass Grundgesetz von liberalen Gedanken zu befreien
und die Gesetze des Bundes auf den Kopf zu stellen. Den Rechtsstaat, der mit all seinen Bestandteilen
von den Vätern des Grundgesetzes eingedenk der Erfahrungen mit dem Totalitarismus ersonnen wurde,
formt er Stück für Stück in einen Sicherheitsstaat (Überwachungsstaat) um, bei dem sich die
Grundrechte einem fiktiven Grundrecht auf Sicherheit unterordnen sollen.
Dabei verbiegt er denCharakter des Grundgesetzes auf eine Art und Weise, die die Gründerväter im Grabe rotieren lassen
würden.
Nähme man das Grundgesetz ernst und hätte es noch irgendeine Geltung, dann hätte
entsprechend Art. 20 Abs. 4 jeder Deutsche das Recht zum Widerstand gegen solche Personen.

Begründet wird diese Vergewaltigung des Grundgesetzes mit der Sicherheit. Kann eine abstrakte
Bedrohung durch „Terroristen“, die tatsächlich (noch) garnicht vorhanden ist, es denn rechtfertigen, die
Grundwerte unserer Gesellschaft auf dem Scheiterhaufen der Paranoia zu verbrennen? Nein!
Nicht der „Terror“, wie die Medien ihn definieren, macht Angst, sondern die Beschneidungen unserer
freiheitlichen Grundrechte, die als Reaktion auf diese angebliche Bedrohung geschaffen werden! Dabei
dient die „Terrorgefahr“ lediglich als Vorwand dafür, einen Polizei- und Überwachungsstaat zu errichten,
den sich George Orwell in seinen kühnsten Träumen nicht hätte vorstellen können!

Herr Schäuble sagte in einem Stern-Interview, die Unschuldsvermutung dürfe im Kampf gegen den
Terror keine Bedeutung mehr haben. Damit verstösst er nicht nur gegen die Grundsätze römischgriechischer
Rechtsgeschichte, sondern außerdem gegen die europäische Menschenrechtskonvention,
die in Art. 6 Abs. 2 schreibt: „Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet,
dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.“
Äußerungen eines „Ministers“, die offen gegen die Menschenrechtskonventionen verstoßen, sind ein
Skandal!

Aber dies hat in der jüngeren deutschen Geschichte schon fast Tradition, wie der bayerische
„Innenminister“ Dr. Günther Beckstein in einer Aussage deutlich zeigt:
“… das wir eben nicht willkürliche Kontrollen machen, sondern, jetzt sage ich das mal so salopp,
diejenigen kontrollieren, die so ausschauen als ob sie einer Kontrolle dringend bedürfen, so was gibt es.”
Sind jetzt sogar die Menschenrechte nicht mehr, als eine anachronistische Sentimentalität?

“Recht sichert Freiheit! Man kann Freiheit nicht sichern, in dem man Recht abbaut.” und “Stark ist nicht
der Staat, bei dem der Zweck die Mittel heiligt. Stark ist der Staat der inneren Gewißheit, d.h. der
Gewißheit darüber, dass die Menschen und die Bürgerrechte und deren Beachtung noch immer die
besten Garanten der Inneren Sicherheit sind” äußerte sich Heribert Prantl, Inlandschef der
Süddeutschen Zeitung, in “Die Angst besetzt das Denken“.

Doch das sieht Wolfgang Schäuble völlig anders!

Und so ist Wolfgang Schäuble der perfekte Handlanger der Diktatur, in der wir alle derzeit leben!
Und er zeigt deutlich, was uns zukünftig noch erwartet, wenn wir erst a l l e Rechte verloren
haben!


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