Wissen Sie eigentlich, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis Sie als staatenlos ausweist? Wurden Sie denn an der Grenze noch nie gefragt ob Sie auch wirklich Deutscher sind oder nur Einwohner der nicht mehr existierenden BRD?
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt.
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ist die Prüfung der Abstammungsverhältnisse erforderlich, muss der Antragsteller nachweisen, dass er und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger (Deutscher) behandelt wurde.
Sie müssen nachweisen, dass Ihre Abstammung bis zum Deutschen Reich zurückreicht. Gab es nicht schon mal so einen Nachweis vor vielen, vielen Jahren?
Sie können diesen Text nachprüfen auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.
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