Information über das Grundgesetz
... Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar, noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Der Charakter der Zwischenlösung wurde im Text des Grundgesetzes in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck gebracht... Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Allierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen... (www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Gesetze/Grundgesetz/InformationenueberdasGrundgesetz /informationen-ueber-das-grundgesetz.html)
Keine Ratifikation = kein Recht!
Unter diesem Gesichtspunkt bekommen alle Verstöße der Politiker gegen das „Grundgesetz“ plötzlich eine Selbstverständlichkeit, da diese ja genau um dessen Ungültigkeit wissen! Wenn sie dieses „Werk“ aber gegen den einfachen Bürger verwenden können, dann „entfällt“ ihnen diese Ungültigkeit ganz plötzlich wieder. Würde das „Grundgesetz“ gelten, dann müßte sich die „Organisation Deutscher Bundestag“ selbst abschaffen: Art. 9 (2): Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
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