Grundgesetz - Verfassung

Das Grundgesetz ist ungültig

Information über das Grundgesetz

... Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat
am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden:
Das
Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar, noch bestand
im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität.
Der Charakter der Zwischenlösung
wurde im Text des Grundgesetzes in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel
146 zum Ausdruck gebracht...
Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den
Allierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder
wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen...
(www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Gesetze/Grundgesetz/InformationenueberdasGrundgesetz
/informationen-ueber-das-grundgesetz.html)

Keine Ratifikation = kein Recht!

Unter diesem Gesichtspunkt bekommen alle Verstöße der Politiker gegen das „Grundgesetz“ plötzlich
eine Selbstverständlichkeit, da diese ja genau um dessen Ungültigkeit wissen! Wenn sie dieses „Werk“
aber gegen den einfachen Bürger verwenden können, dann „entfällt“ ihnen diese Ungültigkeit ganz
plötzlich wieder.
Würde das „Grundgesetz“ gelten, dann müßte sich die „Organisation Deutscher Bundestag“ selbst
abschaffen:
Art. 9 (2): Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die
sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung
richten, sind verboten.


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