Gewaltenteilung

Abschaffung Gewaltenteilung = Föderalismusreform

Für diejenigen, die Ihnen erzählen, dass alles, was Sie hier gelesen haben, völliger Unfug ist und die Sie
wider besseren Wissens belügen – und glauben Sie mir, ich habe selbst im Fernsehen oft
„Verfassungsrechtler“ gesehen, die dies ohne Unterlass behaupten – zeige ich Ihnen jetzt noch ein
Beispiel auf, das es offensichtlich nicht hätte geben können.

Wir gehen jetzt einmal davon aus, dass das „Grundgesetz“ – genau wie es die Politik behauptet –
tatsächlich gilt und wir in einem Rechtsstaat leben. Daraus folgt, dass sich jeder an dieses höchste
Recht halten muß, oder?!

Ich erspare es mir an dieser Stelle aus Platzgründen, hier alle Verstöße der Politiker gegen das
„Grundgesetz“ aufzuführen. Dies würde Seiten füllen. Auch die Widersprüche im „Grundgesetz“ selbst
lasse ich hier unkommentiert. Darüber ist schon ausreichend geschrieben worden.

Aber es gab im Sommer des Jahres 2006 (Man hatte dieses Datum während der WM sicher bewußt
gewählt, da zu diesem Zeitpunkt sowieso niemand so genau hinschaute...) einen so unglaublichen
Eingriff in das Staatsgefüge, den ich hier mit Recht als „Freifahrtschein für die Politik“ bezeichnen kann:
die so genannte „Föderalismusreform“.

Erinnern Sie sich noch daran, dass man Ihnen immer von einer „Gewaltenteilung“ in unserer
„Demokratie“
erzählte, die auch verhindern sollte, dass die Bundesregierung gegen den Willen der
Länder und die Mehrheit der Bevölkerung Gesetze durchsetzt?

Dies war auch (und ist es noch immer) im „Grundgesetz“ geregelt. Dort ist auch geregelt, dass dies nicht
abänderbar ist:

Art. 79
(2) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die
grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20
niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Und wenn Sie genau verfolgt haben, was in der „Föderalismusreform“ tatsächlich geregelt wurde und
welchem Zweck diese genau dient, dann werden Sie festgestellt haben, dass damit beschlossen wurde,
dass die Gesetze der „Bundesregierung“ nicht mehr zustimmungspflichtig durch den „Bundesrat“ sind,
dieser also sein Vetorecht verliert.
Natürlich haben die Länder“chefs“ da nur mitgespielt, weil sie im Gegenzug auf Landesebene ebenfalls
alles selbst entscheiden können und der Bund dort keine Eingriffsmöglichkeiten mehr hat.

Auf den Punkt gebracht: Jeder kann zukünftig machen, was er will. Für mich bedeutet dies die Einleitung
einer Abschaffung der Gewaltenteilung, die laut Art 79 „GG“ völlig unzulässig ist.

Das „Grundgesetz“ ist zu einem Ermächtigungsgesetz verkommen“!


Brauchen Sie noch mehr Beweise?
Die Frage ist doch nun, was tun Sie jetzt? Was tun wir alle jetzt?
Die Antwort liegt auch wieder im „Grundgesetz“:

Art. 20
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Andere Abhilfe scheint mir nicht möglich, da die „Vertreter des Volkes“ dieses fortwährend verraten und
nicht, wie gefordert, „Schaden von ihm fernhalten“.


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