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Wahlen

Die Sache mit den Wahlen

Das beliebte Argument, welches ich mittlerweile des öfteren höre, es hätten ja inzwischen so viele
Wahlen stattgefunden, in denen unser Volk sein Einverständnis mit allem stillschweigend kundgetan
habe, ist eine besonders schöne Sumpfblüte des Demokratismus.

Gegen diese Unverfrorenheit kommt dem Umstand besondere Bedeutung zu, dass es in der
„Bundesrepublik Deutschland“ zu keinem Zeitpunkt eine freie Meinungsäußerung und deshalb auch
keine freien Wahlen gegeben hat:


Denn nach jeder Bundestags- oder Landtagswahl, sofort nach Schließen der Wahllokale, wird von den
Wahlorganen, den Politikern und Parteien, unterstützt durch Medien und ”Parteienforscher”, vor aller
Augen eine eingeübte Anmaßung in Form einer plumpen Täuschung zelebriert: Jene wahlberechtigten
Bürger, die keiner Partei und/oder keinem Kandidaten ihr Vertrauen schenken konnten, werden bei der
prozentualen Berechnung der Stimmenanteile schlicht ignoriert.

Die Vorgehensweise ist so alt wie offenbar wirksam und erfolgreich: Als prozentuale Berechnungsbasis
wird nicht die Zahl der Wahlberechtigten, sondern die der Wahlurnengänger herangezogen. So ist es
möglich, dass selbst bei einer Wahlbeteiligung von zum Beispiel nur 35 Prozent, die dahinter stehende
Zahl von Urnengängern völlig irreal als Einhundert-Prozent-Berechnungsbasis herhalten muss. Zur
Verdeutlichung des Sachverhaltes seien die traditionell irreal errechneten Wahlergebnisse einer fiktiven
Partei in Höhe von beispielhaft stets 35 Prozent, den realen Wahlergebnisse bei unterschiedlicher
Wahlbeteiligung gegenüber gestellt:

Wahlbeteilig. irreal real
% % %
90 35 31,5
70 35 24,5
50 35 17,5
40 35 14
30 35 10,5
20 35 7
10 35 3,5
5 35 1,75


Und so ist es für die Parteien und Kandidaten völlig ohne Bedeutung, ob sie von insgesamt 90 Prozent
oder auch nur von 5 Prozent der Wahlberechtigten ”legitimiert” wurden, im Parlament an der Sitzverteilung
teilzuhaben, die schließlich durch die mehrheitlichgewählte Partei oder für eine Koalition von Parteien zur
Regierungsbildung führt.


Selbst sich sonst kritisch wähnende Zeitgenossen wollen es nicht wahrhaben: Auch die Bürger, die nicht
zur Wahlurne schreiten, treffen damit eine politische Entscheidung. Jene stellen sich keineswegs
außerhalb des politischen Geschehens, vielmehr haben sie zu den vorhandenen Parteien Nein gesagt.
Und für ein solches Nein ist auf dem Stimmzettel kein Platz vorgesehen. Geht ein Wahlberechtigter
trotzdem zur Urne, um dort sein deutliches Nein auf den Stimmzettel zu vermerken dann wird dessen
Stimmzettel gemäß § 39 „Bundeswahlgesetz“ (BWahlG) als ”ungültig” klassiert.

Das verletzt nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 „GG“, sondern auch
die Garantien zu ”freien und geheimen Wahlen” gemäß Art. 3 des Zusatzprotokolls zur EMRK vom
20.03.1952. Darin heißt es, dass diese Regeln die ”...freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der
Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten”.


Manche Verfechter der falschen Prozentberechung behaupten stets, dass die ”Nichtwähler” politisch
auch nichts zu sagen hätten und diese zudem meist aus Unkenntnis über ihr Wahlrecht und ihre
Bürgerpflichten handelten. Diesen Argumenten kann nicht nur das „Grundgesetz“ und die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen gehalten werden, sondern - was Kenntnis und Pflichten
betrifft - auch die Tatsache, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder des Bundestages selbst nicht
einmal den wesentlichen Inhalt der EU-Verfassung kannten, geschweige diesen verstanden hatten: Sie
hatten ”blind” und ohne Sachkenntnis, so ergaben Testumfragen, JA zur EU-Verfassung gesagt und
meist nur einer ”Parteiraison” gehorcht.

Um es auf den Nenner zu bringen: Jene, die zur Wahlurne schreiten, sind nicht automatisch die
”besseren” Demokraten.

 

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