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Sie sind hier:  >> Deutschland  >> Schriftwechsel mit einem anonymen Staat  >> Finanzamt Waldshut-Tiengen 


Finanzamt Waldshut-Tiengen

Vermeintliche Einspruchsentscheidung vom Finanzamt Waldshut-Tiengen (Herr Pokalsky) an den
deutschen Staatsbürger Herrn Stefan Gampp in Albbruck vom 28.10.2005.:

Original Zitat Finanzamt (Auszug):
"Zwar sei Art. 23 GG a.F. - wohl als Ausfluss der Eilbedürftigkeit und Hektik des
Wiedervereinigungsprozesses - durch das nach Art. 10 Abs 1 am Tage nach der Verkündung, mithin am
29.09.1990, in Kraft getretenen Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben worden und
folglich bei Wirksamwerden des Beitrittes am 03.10.1990 nicht mehr in Geltung gewesen. Dies werde
aber zu Recht als unerheblich angesehen, ..."

Was bedeutet diese Aussage?

Der Erklärungsversuch "wohl als Ausfluss der Eilbedürftigkeit..." bedeutet, dass das Finanzamt versucht
dem Volk sein Handeln zu verkaufen, obwohl es keine Ahnung hat, auf welche Rechtsgrundlage es sich
stützt.

Dies wird noch durch den wohl schlimmsten Satz in einer Demokratie unterstrichen und kann nur von
einer Diktatur ausgesprochen werden: "Dies werde aber zu Recht als unerheblich angesehen, ..."

Das bedeutet, dass dem Finanzamt die eigene staatsrechtliche Grundlage und somit ihre fehlende
Legitimation völlig egal ist!

Das Zitat vom Finanzamt Waldshut-Tiengen (unterzeichnet von Herrn Pogalzky), ist die klare und
deutliche Aussage einer willkürlichen Diktatur, genannt „Bundesrepublik Deutschland“!

 

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