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Sie sind hier:  >> Deutschland  >> Schriftwechsel mit einem anonymen Staat  >> Einwohnermeldeamt Berlin 


Einwohnermeldeamt Berlin

In diesem Fall verlangte ein Bürger vor der Ausstellung eines neuen Ausweises, dass darauf die
tatsächliche Staatsangehörigkeit vermerkt wird (und nicht die Nationalität „deutsch“). Als die „Behörde“
dann nichts mehr von sich hören ließ, zeigte er diese beim zuständigen Verwaltungsgericht wegen
Untätigkeit an.

Hier nun der Schriftwechsel:
„Sehr geehrte Frau Kapuczinski,
da ich DDR-Bürger war, wurde ich - wie alle DDR-Bürger - gemäß des Artikels 116 des „GG für die BRD“
annektiert; daher benötige ich auch nicht die von Ihnen zugesandten Unterlagen auszufüllen.
Die Staatsangehörigkeit eines Bürgers wird von seiner Zugehörigkeit zu einem Staat abgeleitet: USA-
Staatsangehöriger heißt: ein Bürger hat die Staatsangehörigkeit der USA; ein Rußland-
Staatsangehöriger hat die Staatsangehörigkeit Rußlands; als DDR-Bürger hatte ich eine DDR-
Staatsangehörigkeit - die entsprechende Urkunde haben Sie bereits erhalten.
In den „Personalausweisen“ steht unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ DEUTSCH... Zeigen Sie mir auf
der Karte einen Staat namens DEUTSCH!
Hier ist also eine grundsätzliche Frage: Wie heißt der Staat, der nach der s. g. Wiedervereinigung
entstand?
Die Staatsangehörigkeit eben dieses Staates möchte ich auch in meinem Personenausweis haben.
Wessen Personal soll ich sein, wenn ich mir einen PERSONALausweis ausstellen lasse?“
Daraufhin meldete sich die „Meldestellenleiterin“ Frau Höhne telefonisch und teilte mit, dass ein neuer
Ausweis beantragt werden könne. Der Bürger verlangte erneut, dass ihm schriftlich seine
Staatsangehörigkeit bestätigt und der Staat, der nach der Wiedervereinigung entstanden ist, benannt
wird.

Danach schrieb ihm Herr Ohlrich:
„Sehr geehrter…
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Durch den Beschluss der Volkskammer vom 23.08.1990 (BGBl. 1990, I, S. 2058) erfolgte der Beitritt
des Gebietes der DDR gem. Art. 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Ein Staat ist
dadurch nicht entstanden.

2. Von Anfang an galt für die Bundesrepublik Deutschland und die DDR eine einheitliche deutsche
Staatsangehörigkeit. Wer daher in der DDR eingebürgert wurde, war und ist auch in der Bundesrepublik
deutscher Staatsangehöriger.

3. die Kennzeichnung der Staatsangehörigkeit im Personalausweis erfolgt mit „Deutsch“.“

Antwortschreiben:
„Herr Ohlrich,
entweder befinden Sie sich in einem Irrtum, sind ein notorischer Politlügner oder ein Zombie, der auf
Politlügen programmiert ist. Ihr Brief scheint auf den ersten Blick meine Fragen beantwortet zu haben, da
ich jedoch selbst denken kann, betrachte ich Ihre Antworten als eine Lüge. Sie schreiben von einem
„Grundgesetz der BRD“. Es gibt kein Grundgesetz der BRD, sondern nur ein „Grundgesetz für die BRD“,
weil ja Deutschland ein besetztes Land ist und das Grundgesetz dem deutschen Volk aufgezwungen
wurde.

1. Lüge:
Ein beliebiges Gesetz wird nur dann zum Gesetz, wenn sein Geltungsbereich definiert ist. Seit
der Annexion der DDR und Versklavung der Ostdeutschen hörte der Artikel 23 auf zu existieren und
genau dieser Artikel definierte den Geltungsbereich.

2. Lüge: Es gab keine Wiedervereinigung, ansonsten würde es gem. dem Artikel 146 freie Wahlen und
eine Verfassung geben. Das konnten die Verbrecher, die sich Regierung nennen, nicht zulassen.
Deswegen gibt es auch in Deutschland keine Verfassung, sondern nur ein „Grundgesetz für die BRD“.

3. Lüge: Das Wort „Staatsangehörigkeit“ bedeutet: Angehöriger eines Staates. „DEUTSCH“ ist eine
Nationalität. Bitte zeigen Sie mir, wo sich der Staat namens Deutsch befindet.
Meine Frage: Wie heißt der Staat, der nach der „Wiedervereinigung“ entstand? ist nicht beantwortet
worden, da auf die Frage der Staatsangehörigkeit nicht eingegangen wurde. Warum steht im Ausweis
„DEUTSCH“ und nicht „BRD“?“

Im Nachgang hat das Verwaltungsgericht in der Sache auch keine Entscheidung treffen wollen:
„In der Verwaltungssache Bürger./.Land Berlin wird mitgeteilt, dass diesseits keine Bedenken gegen eine
Entscheidung durch einen Einzelrichter im schriftlichen Verfahren bestehen.
Die Klage ist abweisungsreif.
Der Kläger hat nochmals ausdrücklich klargestellt, dass er weder die Ausstellung eines
Personalausweises, noch einer Staatsbürgerschaftsurkunde begehrt, sondern mit der Klage allein
darüber Auskunft begehrt, ‚wie der Staat der nach der Wiedervereinigung entstanden ist’ heißt.
Ein derartiger Klageantrag ist bereits unzulässig.“

Fazit: Da es keinen legitimen Staat gibt (keine Behörde will oder kann ihn benennen), gibt es auf die
Frage nach einer Staatsangehörigkeit nur eine richtige Antwort: KEINE!

 

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