RSS Feed

  |  

Seitenplan

  |  

Newsletter/Mitmachen

  |  

Kontakt

  |  

Links

  |  

Impressum

  |  

Sie sind hier:  >> Deutschland  >> Schriftwechsel mit einem anonymen Staat  >> Bundesministerium des Innern 


Bundesministerium des Innern

Vielleicht kommt ja „von ganz oben“ zu diesem Thema etwas erhellenderes:
„Sehr geehrte Frau Ulrike Meffert-Weber,
derzeit bin ich im Kontakt mit einem Berufskollegen der mich über Inhalte wie Nicht-Existenz der BRD
informiert.
Man hat nach der Wiedervereinigung mal den einen oder anderen Zeitungsartikel gelesen. Bitte setzen
Sie mich in Kenntnis, ob es richtig ist, dass die BRD nur noch ein Organ ist und das Deutsche Reich (2.!)
somit als Staatsgebiet mit Staatsvolk existent ist.
Des weiteren interessiert mich eine deutsche Staatsbürgerschaftsurkunde. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie
diese ausstellen können bzw. wo man diese erhält.

Das Einwohnermeldeamt schickt den Bürger zum Landratsamt und dort wird man wieder auf die Stadtverwaltung verwiesen.
Im Voraus besten Dank für Ihre Mühe.“

Original Zitat Bundesministerium des Inneren (Auszug):
Sehr geehrter...
Ich bedanke mich für Ihre Frage zur Nachfolge des Deutschen Reiches; sie gibt Gelegenheit, vereinzelt
in der Bevölkerung noch bestehende Unkenntnis über grundlegende Fragen unseres Staatswesens nach
und nach auszuräumen.

Zu Ihrer ersten Frage:
Solange die Deutsche Demokratische Republik existierte, war die Frage umstritten, in welchem
Verhältnis die Bundesrepublik Deutschland zum früheren Deutschen Reich steht. Nach der im Einklang
mit der herrschenden Auffassung in der staatsrechtlichen Literatur bestehenden Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 36, 1, 15 ff) ist das Deutsche Reich mit der Kapitulation der
Wehrmacht am 08. Mai 1945 nicht untergegangen.

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 konstituierte sich eine sowohl in territorialer
Hinsicht als auch durch besatzungsrechtliche Vorgaben eingeschränkte deutsche Staatsgewalt unter
dem Namen "Bundesrepublik Deutschland" in einem Teil des Deutschen Reiches, nämlich dem der drei
Westzonen.

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde jedoch kein neuer Staat gegründet, sondern
ein Teil Deutschlands neu organisiert.
Die Bundesrepublik ist daher auf ihrem Gebiet mit dem Deutschen Reich identisch.

(Falsch: Das Bundesverfassungsgericht sprach in seinem Grundsatzurteil lediglich von einer
„Teilidentität“, da auch die Angliederung der Ostgebiete ebenfalls noch aussteht.)

Bezüglich der räumlichen Ausdehnung sprach das Bundesverfassungsgericht vor der Herstellung der
Einheit Deutschlands am 03. Oktober 1990 von einer Teilidentität, um die Deutschen in der DDR und
Berlin (Ost) nicht auszugrenzen.

(Falsch: Es ging hier auch um die ausstehende Angliederung der Ostgebiete.)

Auch mit der Herstellung der deutschen Einheit 1990 wurde kein neuer Staat gegründet, da die DDR
ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Art. 23 des Grundgesetzes (alte
Fassung) erklärte und sich somit das Gebiet der Bundesrepublik lediglich erweiterte.

(Falsch: Der Artikel 23 a.F. GG war zum Zeitpunkt des Beitritts nicht mehr wirksam. Ein rechtswirksamer
Beitritt der DDR konnte daher zu keinem Zeitpunkt erfolgen!)


Die völkerrechtlichen Aspekte der Wiedervereinigung Deutschlands wurden mit dem Vertrag über die
abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland - Zwei-Plus-Vier-Vertrag - vom 12. September 1990
geregelt.
In diesem Vertrag haben die vier alliierten Mächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf
Berlin und Deutschland als Ganzes beendet und damit dem vereinigten Deutschland volle Souveränität
über seine inneren und äußeren Angelegenheiten eingeräumt.

(Falsch: Die Souveränität wurde 13 Tage später durch das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter
Fragen in Bezug auf Berlin“ wieder suspendiert!)

Die verfassungsrechtlichen und innerstaatlichen Aspekte der Wiedervereinigung wurden im
Einigungsvertrag, der von den zuständigen Regierungsvertretern beider deutscher Staaten am
31. August 1990 unterzeichnet wurde, geregelt.

(Falsch: Der Einigungsvertrag ist ungültig! (siehe S 65 Ar 239/92))

Darin haben die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik vereinbart, die
Wiederherstellung der staatlichen Einheit auf der Grundlage des Art. 23 GG (alte Fassung) zu vollziehen.
In dem mit "Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes" überschriebenen Art. 4 enthält der
Einigungsvertrag u. a. auch Bestimmungen, die die Änderung der Präambel und die Aufhebung des Art.
23 GG betreffen.

(Falsch: Es wird lediglich erwähnt „Artikel 23 wurde aufgehoben“. Da dies bereits am 17.07.1990 durch
James Baker geschah, konnte ein „Einigungsvertrag“ zu diesem Zeitpunkt nicht mehr rechtswirksam
geschlossen werden! (siehe S 65 Ar 239/92))

Die Zustimmung zum Einigungsvertrag erfolgte von den Parlamenten beider deutscher Staaten jeweils
mit Zweidrittelmehrheit; auf Seiten der Bundesrepublik durch das Einigungsvertragsgesetz vom
23. September 1990 (BGBl II S. 885); auf Seiten der DDR aufgrund des Volkskammerbeschlusses vom
23. August 1990.

(Falsch: Diese Zustimmung ist irrelevant, da sie gegen Völkerecht verstößt (siehe Artikel 53 des „Wiener
Übereinkommen über das Recht der Verträge“))


Die Wiedervereinigung wurde am 03. Oktober 1990 wirksam.

(Falsch: Erstens gab es keine „Wiedervereinigung“ (siehe Vortrag zum Verzicht auf die Ostgebiete) und
zweitens sind die zugrundeliegenden Verträge nicht rechtswirksam (siehe oben))


Durch die Neufassung der Präambel, welche den Geltungsbereich des Grundgesetzes enthält, und die
Aufhebung des Art. 23 GG a. F. wurde zum Ausdruck gebracht, dass das Ziel der Einheit und Freiheit
Deutschlands vollendet ist und dass es keine weiteren Teile Deutschlands gibt, deren Beitritt ein Ziel
deutscher Politik sein könnte.“

(Falsch: Eine Präambel hat keine rechtliche Relevanz! Da das „Grundgesetz“ als ranghöchstes Recht
damit die Definition seines Geltungsbereiches, die es selbst zu schaffen hat, schuldig bleibt, ist es
unwirksam!)


Leider hat hier auch das „Bundesministerium des Inneren“ völlig falsch vorgetragen. Auch von hier wird
die Lüge verbreitet, unser Land (wie immer es auch heißt) sei souverän.


Diese Frage können wir aber auch anhand der Farbe Ihres Passes klären:
Wissen Sie was die Farben eines Passes international bedeuten?
Blau - Souverän
Grün - Provisorisch
Rot - Abhängig
Und welche Farbe hat Ihr Pass?

Übrigens, warum ist auf Ihrem „BRD“-Reisepass vorne der Reichsadler (mit sechs Federn je
Seite) und innen ein Adler mit je sieben Federn pro Schwinge zu sehen? Zwei Hoheitszeichen in
einem Pass?

Wenn Sie das deutsche Territorium verlassen wollen, ist es zwingend notwendig, dass das gültige
Staatswappen außen auf dem Reisepass abgebildet ist. Also der Reichsadler.


Zur Erinnerung: Deutschland bedeutet (gem. Definition SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel 7 Abs. e) das
Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat (völkerrechtliche Grenze).
Das Deutsche Reich ist nie untergegangen und nach wie vor rechtsfähig. „DEUTSCH“ ist kein
Staat und die „BRD“ war nie Deutschland!


Der Adler mit je 7 Federn je Flügel (14 Ministerien) wurde vom III. Reich verwendet, also von den
„Nazis“. Darum darf dieser Adler auf keinen Fall vorne auf einem Reisepass sein. Welche Adler innen
abgebildet sind, spielt dabei keine Rolle.

Sind Ihnen die unterschiedlichen Adler denn niemals aufgefallen?

 

RSS Feed

  |  

Seitenplan

  |  

Newsletter/Mitmachen

  |  

Kontakt

  |  

Links

  |  

Impressum

  |