zum Thema " Grundgesetz"
Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz nicht als Akt der Neugründung eines Staates
verstanden; er wollte "dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung" geben, bis die
"Einheit und Freiheit Deutschlands" in freier Selbstbestimmung vollendet sei (Präambel des
Grundgesetzes)..."
Es war die politische Grundentscheidung des Parlamentarischen Rates, nicht einen neuen
(westdeutschen) Staat zu errichten, sondern das Grundgesetz als Reorganisation eines Teilbereichs des
deutschen Staates – seiner Staatsgewalt, seines Staatsgebiets, seines Staatsvolkes – zu begreifen...“
(2 BvR, 8. Seite, 21. 10. 1987)
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