Fazit
Allerdings muß ich abschließend zum Thema „Bundesverfassungsgericht“ noch erwähnen, dass
dieses aufgrund seiner politisch gewollten Beeinflußung auch gern der Erörterung und Feststellung
wichtiger Sachverhalte aus dem Weg geht und – entgegen seiner gesetzlichen Pflicht –
Verfassungsbeschwerden vermehrt ablehnt.
Hier wenden wir uns abschließend einmal der Frage zu, ob Recht haben gleichbedeutend damit ist, auch
Recht zu bekommen. Lassen wir dazu jemanden zu Wort kommen, der in diesem Bereich über große
Erfahrungswerte verfügt:
„Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines
Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der
Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und
Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue
Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden.
Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach
deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei
dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das
Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil.
Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den
Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."
(Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, Deutsche Richterzeitung", 9/1982, S. 325)
Dieses Kapitel schließe ich mit einem Ausspruch eines großen Deutschen ab, dessen Wahrheitsgehalt
wohl zeitlos ist:
Der geringste Bauer und Bettler ist ebensowohl ein Mensch wie der König.
Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine
Diebesbande. Vor der kann man sich schützen!
Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen,
vor denen kann sich kein Mensch hüten; sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt und
meritieren eine doppelte Bestrafung.
Friedrich der Große (1712 - 1786)
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